Die Stiftungsurkunde von 1386
 
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In der Stiftungs-Urkunde vom 1. Oktober 1386 verkündet Ruprecht der Ältere, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein, des Heiligen Reichs Kurfürst und Herzog in Bayern:

„Wir [haben] in sorglicher Beratung für alle Zeiten beschlossen, dass die Universität des Heidelberger Studiums geführt, geordnet und reguliert werde nach der Art und Weise, wie sie in der Pariser Universität beachtet zu werden pflegt.“

Weiter heißt es, dass nach Pariser Vorbild auch die Heidelberger Universität vier Fakultäten haben soll:

„Als erste die der heiligen Theologie oder auch die göttliche, als zweite die des kanonischen und bürgerlichen Rechts, als dritte die Medizin, als vierte Fakultät die der Artisten oder der Freien Künste als dienende Töchter der Philosophie.“

Die Fachrichtungen werden hier in der Reihenfolge ihres Ansehens aufgezählt:

Am angesehensten ist die Wissenschaft von Gott, die Theologie.

Dann folgen die Rechtswissenschaft, die damals in kirchliches und weltliches Recht unterteilt ist, und die Medizin.

Die vierte Fakultät dient dem Grundstudium. Hier lernen die angehenden Studenten Latein, denn das ist die Unterrichtssprache an der Universität. Außerdem soll man eine

Diskussion führen können wie es die antiken Philosophen taten und andere Grundkenntnisse erwerben.

Im Fachjargon werden diese Künste kurz „Artes“ genannt. Deswegen heißt diese Abteilung der Universität auch Artistenfakultät.