Im Jahr 1868 werden einige Privilegien der Universität aufgehoben. Die Studenten unterstehen nun den allgemeinen Landesgesetzen. Für Disziplinarvergehen bleibt die akademische Gerichtsbarkeit allerdings weiterhin zuständig, sie werden mit bis zu vier Wochen Karzerhaft oder Ausschluss von der Universität bestraft.
Die typischen Delikte sind: nächtliche Ruhestörung durch lautes Singen, schlechtes Benehmen in der Öffentlichkeit nach zu viel Alkoholgenuss, Zerschlagen von Laternen, nächtliches Nacktbaden im Marktplatzbrunnen, Austragen von Duellen oder Widerstand gegen die Staatsgewalt, was meistens im Hänseln und Verspotten von Polizisten besteht.