Die Haftstrafen werden offensichtlich nicht ernst genommen und führen ganz bestimmt nicht dazu, dass die Insassen zur Besinnung kommen und ihre Taten bereuen.
Man fragt sich eher, warum die Obrigkeit sich so lange auf der Nase herumtanzen lässt. Lag das Verhalten der Studenten im Zeitgeist und entsprach dem Männlichkeitsbild des zweiten Kaiserreiches? Oder reagierte einfach die Verwaltung schwerfällig?
Erst 1908 beginnt man im Justizministerium in Karlsruhe darüber nachzudenken, ob die Karzerhaft noch zeitgemäß ist:
„weil die Frage des Kollegienbesuches ... Schwierigkeiten bereite, andererseits der Karzer nicht nur bei Massendelikten infolge der Raumbegrenztheit gänzlich versage, sondern überhaupt als eine oft verhöhnte und ins Burleske gezogene, daher zu Strafzwecken wenig geeignete Einrichtung sich darstelle“.
1914, bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges, ist es dann endgültig vorbei mit der akademischen Gerichtsbarkeit.